Häufig gestellte Fragen (FAQs)




Durch das Meldesystem können Sie Hinweise ohne Befürchtungen vor Nachteilen einreichen. Ihre Meldung wird strikt vertraulich behandelt. Eine Weiterleitung bzw. Weitergabe Ihrer Meldung an die zuständigen Stellen erfolgt nur, sofern sie ausdrücklich zugestimmt haben. Vergeltungsmassnahmen wegen einer Meldung von Fehlverhalten sind untersagt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ja, Sie können entscheiden, ob Sie bei der Meldung Ihren Namen angeben oder ob Sie anonym bleiben wollen. Die Offenlegung Ihrer Identität kann jedoch hilfreich sein, falls während der Prüfung der Meldung weitere Klärungen erforderlich sind. Die Entscheidung darüber liegt aber immer bei Ihnen, da eine Weiterleitung an zuständige Stellen zur Weiterbehandlung Ihrer Meldung nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.